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Big Data

18. Januar 2016/von Datenschutzbeauftragter/tma

Wenn der Begriff „Big Data“ in den Medien auftaucht, dann meist im Zusammenhang mit übertriebener Sammelwut bezüglich personenbezogener Daten durch große Internetunternehmen oder Geheimdienste. Sorge vor totaler Überwachung im Sinne von Dystopien wie George Orwells „1984“ dominieren die Berichterstattung. Natürlich sind die Möglichkeiten des Missbrauchs ein existentes Risiko der neuen Technik. Aber wie jede neue Technik, bietet sie auch enorme wirtschaftliche oder gesellschaftliche Chancen.

Was ist Big Data?

Grundsätzlich geht es darum große (wirklich riesige) Datenmengen zu analysieren, relevante Informationen herauszufiltern und miteinander zu verknüpfen, statistische Auswertungen vorzunehmen und daraus neue Erkenntnisse abzuleiten. Das Entscheidende ist also gar nicht unbedingt die Menge an erhobenen Daten, sondern deren intelligente Auswertung und die daraus abgeleiteten Ergebnisse. Da sowohl der hierfür benötigte Speicherplatz als auch die Rechenleistung in den letzten Jahren deutlich preisgünstiger geworden sind, kann diese Technik heute in immer mehr Bereichen angewandt werden:

  • aufgrund gespeicherter Daten von Personen können Bewegungsprofile erstellt und ausgewertet werden, die dann zur Aufklärung von Verbrechen genutzt werden
  • Krankheiten und Epidemien, ja sogar Pandemien können prognostiziert werden
  • In der Krebsforschung bietet die Analyse großer Datenmengen die Möglichkeiten konkret auf den jeweiligen Patienten angepasste Therapien zu bestimmen.

Häufig geht es um die gesicherte Vorhersage zukünftiger Ereignisse aufgrund statistischer Zusammenhänge in der Vergangenheit. Dies kann Aussagen über das Wetter betreffen, wodurch beispielsweise Windparks geplant und deren Energieertrag für die nächsten Jahre im Voraus recht genau prognostiziert werden kann.

Hellsehen mit Big Data?

Eine nicht unbedingt wichtige Anwendung, die aber sehr deutlich zeigt was „Big Data“ kann, war die Auswertung von Millionen Tweets auf Twitter bezüglich des Eurovision Song Contests 2012. Zwei Tage vor dem Finale wurde der spätere Sieger sicher vorhergesagt. Man kann sich leicht vorstellen, was das für die Marktforschung bedeutet. Die Unternehmen wissen im besten Falle bereits was der Kunde demnächst kauft, bevor der Kunde überhaupt darüber nachgedacht hat. Man erhält die personalisierte Werbung nicht mehr, nachdem man nach etwas Bestimmtem im Internet gesucht, sondern bereits davor.

Amazon hat ja bereits vor längerem angekündigt, in der Zukunft bestimmte Käufe vorhersehen zu wollen und die Waren in Richtung Kunde zu bewegen, bevor der sie überhaupt bestellt hat. Und auch die Feuerwehr weiß schon vorher, wo mit größerer Wahrscheinlichkeit Einsätze zu erwarten sind. Die Strafverfolgungsbehörden können gezielt dort präsent sein, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit Verbrechen stattfinden werden. Gerade diese Technik wird in Großbritannien bereits eingesetzt.

Regulierung ist notwendig

Aufgrund der enormen Möglichkeiten, die Big Data bietet, sollte das Verfahren also nicht von vorne herein abgelehnt werden. Besser sind sinnvolle Regeln und Richtlinien, die dafür sorgen, dass die Möglichkeiten von Big Data genutzt werden können und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Risiken minimiert werden. Diesem Thema hat sich kürzlich der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) angenommen und Leitlinien für den ethisch fundierten, verantwortungsbewussten Einsatz von Big Data formuliert. Diese Leitlinien können hier heruntergeladen werden.

Auf alle 12 Leitlinien hier detailliert einzugehen würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Im Kern geht es darum die „üblichen“ Forderungen des Datenschutzes umzusetzen und einzuhalten. Dazu gehören u. a. die Datensparsamkeit, das Transparenzgebot, die Interessenabwägung, die Verwendung von pseudonymisierten und anonymisierten Daten sofern möglich und natürlich, dem Betroffenen das Recht auf Auskunft zu ermöglichen.

DSGVO ist ein erster Schritt

Letztlich sieht der BITKOM aber auch die Notwendigkeit die politischen Rahmenbedingungen, die zum verantwortungsbewussten Umgang mit Big Data zwingen, schaffen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird dabei nur als ersten Schritt gesehen, dem weitere Anpassungen folgen müssen. Ziel soll sein, die Rechte der Betroffenen angemessen zu schützen, aber gleichzeitig den verantwortungsvollen Einsatz von „Big Data“ zu ermöglichen um deutsche Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteilen auszusetzen.

Möchten Sie mehr über „Big Data“ erfahren? Sprechen Sie mich an! Gerne berate ich Sie über Ihre Möglichkeiten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

https://datenschutzbeauftragter-hamburg.de/wp-content/uploads/2016/01/big_data.jpg 480 830 Datenschutzbeauftragter/tma /wp-content/uploads/2016/06/datenschutz_hamburg_logo.png Datenschutzbeauftragter/tma2016-01-18 16:54:092019-06-19 10:38:57Big Data
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Unsere Beiträge sind stets als allgemeine Information zu verstehen. Sie stellen die persönliche Meinung der jeweiligen Autor*innen dar und können eine professionelle Datenschutzberatung nicht ersetzen. Für die Korrektheit übernehmen wir keine Gewähr. Alle Informationen basieren auf unserem Wissensstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie können möglicherweise durch Rechtsprechung, Aussagen der Aufsichtsbehörden zum Datenschutz, geänderte Gesetzgebung oder ähnliches nicht mehr aktuell sein. Dies gilt insbesondere mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Veröffentlichungszeitpunkt.

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