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meldung datenschutzbeauftragter aufsichtsbehörde

Datenschutzbeauftragten bei Behörde richtig anmelden

15. Mai 2018/von Datenschutzbeauftragter/tma

Ab 25.05.2018 gilt die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine der Pflichten aus der DSGVO ist die Meldung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörden. Wir hatten gehofft, unseren Mandanten diese lästige Pflicht abnehmen zu können. Leider zeigt sich, dass dieses nicht möglich sein wird. Daher möchten wir es allen Beteiligten zumindest so einfach machen, wie möglich.

In diesem kurzen Post möchten wir Ihnen die Modalitäten der Meldung erläutern. Selbstverständlich ist es in einem föderalen Staat nicht so einfach, denn jede Aufsichtsbehörde macht „ihr eigenes Ding“. Wir haben daher für einen Teil der Bundesländer (die in denen unsere Kunden sitzen) Informationen zusammengestellt, wie und ab wann gemeldet werden kann.

Sie sollten die Meldung – sofern von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde unterstützt – kurzfristig vornehmen. Sollte eine Meldung in Ihrem Bundesland noch nicht möglich sein, so finden Sie unter dem gelieferten Link zumindest weiterführende Informationen zur Meldung. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall in regelmäßigen Abständen auf den jeweiligen Seiten, ab wann die Meldung möglich sein wird.

Wichtig: Bitte beachten Sie im Rahmen der Meldung, dass bei Unternehmensgruppen die Meldung für jedes einzelne von der Benennung betroffenen Unternehmen erfolgen muss.

Hamburg

Die Aufsichtsbehörde nimmt bereits Meldungen entgegen. Diese können per E-Mail erfolgen. Das Formular zur Meldung finden Sie hier: https://www.datenschutz-hamburg.de/datenschutz-fuer-firmen-und-behoerden/betrieblicher-datenschutz/dsb-meldeformular.html

Schleswig-Holstein

Das ULD hat angekündigt, Meldungen der DSB erst ab dem 25.05.2018 entgegenzunehmen und hierfür ein Online-Formular zur Verfügung stellen zu wollen. Weitere Informationen finden Sie (hoffentlich) ab dem 25.05. hier: https://www.datenschutzzentrum.de/dsgvo/#dsb

Berlin

Die Berliner Aufsichtsbehörde nimmt ab sofort die Meldung per Online-Formular entgegen: https://www.datenschutz-berlin.de/meldeformular/

Niedersachsen

Die Aufsichtsbehörde Niedersachsen wird ab dem 25.05.2018 ein Online-Meldeformular zur Verfügung stellen und bittet bis dahin darum, nicht auf anderem Weg, insbesondere nicht per Brief oder E-Mail, zu melden. Das Formular wird sich hier finden: https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/dsgvo/datenschutzbeauftragte/meldung-des-datenschutzbeauftragten-dsb-164093.html

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen können Sie mittlerweile auch melden. Die Seite finden Sie hier: https://ldi-fms.nrw.de/lip/authenticate.do

Baden-Württemberg

Die Meldung kann hier online durchgeführt werden: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/dsb-online-melden/

Bayern

Eine Meldung ist noch nicht möglich, die Frist wird gemäß Webseite verlängert bis 31.08.2018. Hier der Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.lda.bayern.de/de/dsb-meldung.html

https://datenschutzbeauftragter-hamburg.de/wp-content/uploads/2015/11/deathtostock.jpg 480 830 Datenschutzbeauftragter/tma https://datenschutzbeauftragter-hamburg.de/wp-content/uploads/2026/07/Mauss-neues-Logo-transparent.png Datenschutzbeauftragter/tma2018-05-15 23:58:552019-05-29 13:53:12Datenschutzbeauftragten bei Behörde richtig anmelden
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Bitte beachten Sie

Unsere Beiträge sind stets als allgemeine Information zu verstehen. Sie stellen die persönliche Meinung der jeweiligen Autor*innen dar und können eine professionelle Datenschutzberatung nicht ersetzen. Für die Korrektheit übernehmen wir keine Gewähr. Alle Informationen basieren auf unserem Wissensstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie können möglicherweise durch Rechtsprechung, Aussagen der Aufsichtsbehörden zum Datenschutz, geänderte Gesetzgebung oder ähnliches nicht mehr aktuell sein. Dies gilt insbesondere mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Veröffentlichungszeitpunkt.

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