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facebook fanpage

Aufsichtsbehörden fordern Abschaltung von Facebook-Fanpages von Behörden

13. April 2022/von Datenschutzbeauftragter/ano

Nicht das erste Mal ist das Thema der Facebook-Fanpages in der öffentlichen Diskussion. Bereits in der Vergangenheit hatten wir in unserem Blog dazu hier oder auch  hier darüber berichtet.

Durch Entscheidung des EuGH, bereits im Juni 2018, ist umstritten, ob derartige Fanpages datenschutzkonform betrieben werden können. Nun ist das Thema erneut stärker in den Fokus gerückt, denn die brandenburgische Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat die obersten Landesbehörden ihres Bundeslands aufgefordert ihre Facebook-Fanpages unverzüglich abzuschalten.

Bereits 2019 hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in einem Rundschreiben klargestellt, dass ein datenschutzkonformer Betrieb einer Fanpage nicht möglich sei. Seitdem hat sich Facebook zwar im Datenschutz weiterentwickelt, jedoch bedauernswerter Weise immer noch nicht ausreichend. 2021 hat Kelber daher die Bundesregierung und obersten Bundesbehörden erneut dazu aufgefordert die Facebook-Fanpages abzuschalten, sofern sie eine betreiben sollten.

Fanpages- was steckt dahinter?

Eine Facebook-Fanpage ist eine Art Homepage, die für den inhaltlichen Betreiber (beliebige Unternehmen, Behörden, Vereine etc.) durch das große US-Unternehmen technisch betrieben wird. Die Inhalte der Seite stammen von den jeweiligen Betreibern der Fanpage. Sie dienen dazu, ein großes Publikum anzusprechen. Dabei wird jedoch eine Menge an Daten über die Nutzer*innen von Facebook gesammelt. Einen Teil davon stellt Facebook den Betreibern kostenfrei zur Verfügung, hierbei handelt es sich hauptsächlich um statistische Daten. Zum Einsatz kommen dabei unter anderem Cookies und im Rahmen der „üblichen“ Tracking- und Wiedererkennungsmaßnahmen auch das Facebook-Pixel, mit denen Nutzer*innen beispielsweise über mehrere Seiten hinweg verfolgt und die Aktivitäten analysiert werden können. So erfährt Facebook auch weitere Informationen über die Nutzer*innen, bis hin zu Freizeitinteressen, Essgewohnheiten, Lebensumstände und sexuellen Vorlieben. Die Analysen stehen zumindest als aggregierte oder prozentuale Werte jedem Betreiber einer Fanpage zur Verfügung. Es ist den Betreibern einer solchen Fanpage übrigens nicht möglich, die Durchführung der Analysen zu deaktivieren. Facebook selbst verfügt über die personenbezogen Ergebnisse der Analysen. Darüber hinaus werden all diese Daten auch bei nicht registrierten Facebook Nutzer*innen bei Besuch auf der Fanpage erhoben und – sofern möglich – mit früheren „Erkenntnissen“ zusammengeführt.

Wirksame Rechtsgrundlage vorhanden?

Die brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte Hartge verweist – wie auch schon der BfDI Kelber – darauf, dass für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, im Zusammenhang mit dem Besuch auf der Fanpage, keine wirksame Rechtsgrundlage vorliege. Dabei verweist sie auf das Ergebnis eines aktuellen Gutachtens der Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK). Die DSK hat dieses Gutachten erstellt, um zu klären, ob heute der Betrieb von Facebook-Fanpages die Anforderungen des Datenschutzrechts erfüllt. Dieses Gutachten kommt zum Ergebnis, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages weiterhin nicht datenschutzkonform ist.

Neben der bereits erwähnten fehlenden Rechtsgrundlage werden gemäß Gutachten darüber hinaus die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO nicht erfüllt. Die Landesbehörden können demnach den datenschutzkonformen Betrieb ihrer Fanpage nicht nachweisen (weil er gemäß Gutachten der DSK nicht möglich ist). Die Landesbehörden sollen nun ihrer Vorbildfunktion nachkommen und den Betrieb der Seiten abstellen. Nur so kann nach Aussage von Hartge ein Zeichen gesetzt werden.

Gemäß Aussage des BfDI Ulrich Kelber in seiner Aufforderung von Ende 2021 werde er, sofern die Bundesministerien und- Behörden seiner Empfehlung nicht nachkämen, die ihm nach Art. 58 DSGVO zustehenden Abhilfebefugnisse anwenden. Ein längeres Abwarten sei aufgrund der fortlaufenden Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten der Nutzer*innen nicht zumutbar. Er hatte angekündigt, ab Anfang 2022 im Interesse der betroffenen Nutzer*innen zu handeln. Wie genau hierbei sein Vorgehen aussieht, ist noch nicht öffentlich bekannt – und das obwohl bereits über drei Monate des Jahres verstrichen sind.

Die Landesdatenschutzbeauftragte Hartge schlägt bezüglich der von Ihr zu beaufsichtigenden Landesbehörden nun in dieselbe Kerbe.

Fazit

Sofern die Forderungen der Aufsichten tatsächlich durchgesetzt werden, gehen wir davon aus, dass (spätestens) im Anschluss daran auch die Unternehmen bezüglich des Einsatzes von Facebook Fanpages im Visier der Behörden stehen. Sofern Facebook dann nicht kurzfristig reagiert, hätte das zumindest in Deutschland den „Tod“ der Facebook Fanpages oder zumindest einige sehr interessante gerichtliche Auseinandersetzungen zur Folge.

Darüber hinaus vermuten wir, dass Facebook Fanpages nur der Anfang sein könnten. Auch andere Social-Media Plattformen wie Instagram, Tiktok und weitere könnten künftig ins Visier der Aufsichtsbehörden geraten. Zumindest hat der BfDI Ulrich Kelber diese in seinem letzten hier erwähnten Rundschreiben in diesem Zusammenhang erwähnt.

Es bleibt also spannend…

 

https://datenschutzbeauftragter-hamburg.de/wp-content/uploads/2013/12/facebook.jpg 480 830 Datenschutzbeauftragter/ano https://datenschutzbeauftragter-hamburg.de/wp-content/uploads/2026/07/Mauss-neues-Logo-transparent.png Datenschutzbeauftragter/ano2022-04-13 19:53:112024-09-04 09:00:22Aufsichtsbehörden fordern Abschaltung von Facebook-Fanpages von Behörden
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Unsere Beiträge sind stets als allgemeine Information zu verstehen. Sie stellen die persönliche Meinung der jeweiligen Autor*innen dar und können eine professionelle Datenschutzberatung nicht ersetzen. Für die Korrektheit übernehmen wir keine Gewähr. Alle Informationen basieren auf unserem Wissensstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie können möglicherweise durch Rechtsprechung, Aussagen der Aufsichtsbehörden zum Datenschutz, geänderte Gesetzgebung oder ähnliches nicht mehr aktuell sein. Dies gilt insbesondere mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Veröffentlichungszeitpunkt.

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