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aufsichtsbehörde bußgeld eprivacy verordnung epvo schadensersatz

Die ePrivacy-Verordnung – alles zurück auf Anfang!

5. Dezember 2019/von Datenschutzbeauftragter/tma

Erinnern Sie sich noch? Bereits vor etwa 2,5 Jahren hatten wir über die ePrivacy-Verordnung berichtet. Und dann noch mal darüber, dass es zu Verzögerungen kommt. Vor kurzem erst hätten wir nun noch berichten können, dass der Europäische Rat nun endlich als drittes Gremium nach langer Verzögerung einen Entwurf der Verordnung veröffentlicht hat und dass dann ja wohl demnächst der Trilog anstehen müsste.

Nunja – wir haben uns etwas Zeit damit gelassen und offenbar alles richtig gemacht, denn diese Nachricht wäre die Energie, die für das Erstellen nötig gewesen wäre, nicht wert gewesen.

Die Kommission fängt noch mal von vorne an

Am 03.12.2019 hat nun nämlich der für die ePrivacy-Verordnung (nachfolgend nur noch ePVO) zuständige Kommissar Thierry Breton angekündigt, dass die Kommission einen neuen Entwurf präsentieren wird. Nach seiner Auffassung werden die Gespräche zwischen den Mitgliedsstaaten keinen Konsens bezüglich der strittigen Punkte des bestehenden Entwurfs erzeugen könnten. Der neue Entwurf soll nicht bei „Null“ beginnen, allerdings baten mehrere Staaten, darunter Portugal, Österreich und Frankreich, darum, den bestehenden Entwurf grundsätzlich zu überdenken.

Unschön aber sinnvoll

So unschön die weitere Verzögerung des Prozesses ist – wir halten diesen Neustart für begrüßenswert. Zu unterschiedlich waren die Vorstellungen, die Kommission und Parlament von Themen wie Tracking oder Werbung hatten. Auch die diesbezüglich strengen Urteile, die der EuGH in der letzten Zeit zu diesen Themen gefällt hat, sind zwar einerseits von Vorteil für die betroffenen Personen. Andererseits besteht jedoch die Gefahr, dass ganze Wirtschaftszweige durch eine derart restriktive Rechtslage zugrunde gehen könnten. Etwas mehr Augenmaß und ein gesundes Maß an Pragmatismus wäre da schon wünschenswert. Genau das könnte mit der ePVO kommen, da hier die „Leitplanken“, die von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschaffen wurden und aktuell ausschließlich gelten, um themenspezifische Regelungen ergänzt würden. Auch wären damit (endlich!) nationale Gesetze die auf der alten ePrivacy-Richtlinie basieren, wie etwa das deutsche Telemediengesetz (TMG), endlich obsolet und wir hätten auch auf diesem Gebiet eine europaweit einheitliche gesetzliche Regelung.

Wann ist es denn soweit?

Aktuell kann nur spekuliert werden, wann der nächste Entwurf fertig sein wird. Wir gehen aktuell davon aus, dass die Verhandlungen in der Kommission mindestens das erste Quartal 2020 in Anspruch nehmen werden. Der Entwurf wird dann voraussichtlich gegen Ende der kroatischen Ratspräsidentschaft vorliegen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass vor Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft im Juni 2020 dort nichts weiter passieren wird. Letztlich kann davon ausgegangen werden, dass jedes der drei Gremien mehrere Monate benötigen wird, um einen eigenen Entwurf zu entwickeln. Darauf würde dann der Trilog folgen und mit etwas Glück die Verabschiedung der Verordnung. Wir rechnen aktuell nicht damit, dass die Verordnung vor dem Jahr 2021 in Kraft treten wird.

Wir meinen: Keine Seminare zur ePVO bis Ende 2020

Aktuell ist alles was über die ePVO berichtet wird, reine Spekulation. Umso mehr wundern wir uns, wie viele Seminare zu diesem Thema angeboten werden. Wir tendieren aktuell dazu, noch nicht einmal kostenlose Vorträge zur ePVO anzuhören. Das aber nur am Rande…

Sofern und sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir berichten. Vielleicht auch wieder mit ein bis zwei Wochen Verzögerung, das hat sich bei der ePVO schon einmal bewährt und uns Aufwand (und Ihnen Nerven) erspart.

https://datenschutzbeauftragter-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/10/Handynutzer-erschrocken-CC0-304H.jpg 3779 5669 Datenschutzbeauftragter/tma /wp-content/uploads/2016/06/datenschutz_hamburg_logo.png Datenschutzbeauftragter/tma2019-12-05 16:46:002020-07-21 10:01:23Die ePrivacy-Verordnung – alles zurück auf Anfang!
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