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Datenschutzgesetze – wo findet man die eigentlich am besten?

Welche Seiten nutzen Sie, wenn Sie Datenschutzgesetze im Internet recherchieren möchten? Welchen Anbieter nutzen Sie, wenn Sie in einer E-Mail, im Internet oder wo auch immer auf ein Datenschutzgesetz verlinken möchten?

Häufig nimmt man die offizielle Seite des Bundesamtes für Justiz – zu finden unter gesetze-im-internet.de. Da es sich hierbei aber um die Veröffentlichung eines Bundesministeriums handelt, fehlen Landesgesetze (also alle Landesdatenschutzgesetze der Bundesländer) und auch unser aller Hauptwerk zum Thema Datenschutz – die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Gut, auch dafür gibt es Seiten, beispielsweise dejure.org, auf die wir in der Vergangenheit bevorzugt verlinkt hatten. Dennoch hat uns persönlich bei den derzeit im Internet verfügbaren Seiten im Internet immer so das ein oder andere gestört und wir waren schon lange der Meinung: Das kann mal besser machen!

Nun reicht es nicht aus, zu wissen, dass man es besser machen kann – man muss es auch machen. Also haben wir uns – gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, der bITs GmbH, mit der wir auch schon gemeinsam unseren Podcast herausbringen, – einige Gedanken zu dem Thema gemacht, einen fähigen Internetentwickler gesucht und losgelegt.

Wir meinen, herausgekommen ist eine der besten Seiten für Datenschutzgesetze, die es derzeit gibt. Und zu finden ist diese Seite unter der sensationellen URL https://datenschutzgesetze.eu. Dass sich die noch niemand gesichert hatte…

Was ist denn nun das Besondere an datenschutzgesetze.eu?

Exakte Verlinkung ist das Geheimnis

Der größte Kritikpunkt an den bisherigen „Gesetzesseiten“ war für uns immer, dass man nur auf komplette Paragraphen oder Artikel verlinken kann. Und solche Regelungen können manchmal ganz schön lang sein. Nehmen wir also mal folgenden Fall an:

Man erstellt gerade einen Blog-Artikel und beschreibt dabei, was in Art. 13 Abs. 2 lit. f  DSGVO geregelt ist. Man konnte bisher nur auf Art. 13 DSGVO insgesamt verlinken, der dann von Beginn an angezeigt wird. Das bedeutet, die Nutzer*innen suchen bzw. scrollen sich mühsam zunächst durch die Absätze, dann durch die Unterpunkte und finden dann irgendwann den referenzierten Text. Bei uns ist das anders: Sie können direkt den entsprechenden Unterpunkt verlinken. Die aufgerufene Seite scrollt automatisch an diese Stelle und der referenzierte Text – in unserem Beispiel also nur der Text unter lit. f – wird optisch hervorgehoben. Probieren Sie es doch ganz einfach mal aus und testen die beiden Links in diesem Absatz. Und für diejenigen, die nicht testen möchten – so sieht das Ergebnis aus:

Anzeige nach Aufruf von „https://datenschutzgesetze.eu/dsgvo-art-13/#in-12“

Links einfach generieren

Das Ganze bedeutet jetzt natürlich, dass jeder Artikel oder jeder Paragraph mit irgendwelchen Parametern versehen werden muss, damit der Browser weiß, zu welchen Teil der Regelung gesprungen werden und welcher Text hervorgehoben werden soll. Und wer möchte sich mit der Logik der Links beschäftigen um dem Browser die richtigen Anweisungen zu geben? Ja, wir sehen das genau wie Sie – Niemand möchte das. Deshalb enthält unsere Seite ein Skript, mit dem die entsprechenden Links ganz einfach generiert werden können. Einfach den Mauszeiger an der richtigen Stelle platzieren und einen Doppelklick ausführen und das wars. Ein kleines Menü erlaubt dann, den automatisch generierten Link in der Zwischenablage zu speichern und anschließend irgendwo einzufügen, beispielsweise in einem Blog-Artikel, einer E-Mail oder einem sonstigen Text. Klingt einfach – ist es auch! 😀 Und hier wieder ein Screenshot:

Möglichkeit den Link zu kopieren; hier Art. 4 Nr. 24 DSGVO

Und sonst so?

Seit vielen Jahren betreiben wir unseren Blog, den Sie unter https://datenschutzbeauftragter-hamburg.de/blog/ finden. Zu ganz vielen Themen haben wir also schon etwas geschrieben. Zu den meisten gesetzlichen Regelungen haben wir daher schon mal irgendwas geschrieben und die entsprechenden Artikel werden unterhalb des jeweiligen Gesetzes- oder Verordnungstexts unter der Überschrift „Passende Blogeinträge“ als Direktlink angeboten. Aus einer reinen Gesetzesseite wird somit ein kleines Nachschlagewerk zum Thema Datenschutz.

Und Nachteile?

Klar, irgendwelche Nachteile gibt es immer. Aktuell ist es so, dass erst einmal nur die DSGVO und die zugehörigen Erwägungsgründe online sind. Andere Gesetze folgen aber in Kürze. Derzeit sind in der Umsetzung, das BDSG, die Landesdatenschutzgesetze, das HinSchG und das TTDSG.

Fazit

In erster Linie haben wir das Ganze für uns selbst gemacht. Weil wir selbst eine Seite haben wollten, die unseren Ansprüchen entspricht. Purer Egoismus also… 😉 Aber selbstverständlich stellen wir auch allen, die diese Seite nutzen möchten und unsere Umsetzung gut finden, diese Seite kostenlos zur Verfügung.

Und übrigens: Unsere Seite hat keinen nervigen Consent-Manager – auch Cookie-Banner genannt. Wir brauchen so etwas nicht, weil wir nicht tracken, keine Übermittlungen an irgendwelche Social Media Anbieter durchführen und auch sonst keine Techniken auf unserer Seite verwenden, für die eine Einwilligung notwendig wäre.

Und eine Anleitung haben wir auch in Form eines Videos erstellt. Diese finden Sie hier: https://datenschutzgesetze.eu

Wir freuen uns, wenn Ihnen Ihr Angebot zusagt und Sie unsere neue Seite fleißig nutzen und wünschen Ihnen viel Spaß mit datenschutzgesetze.eu. Genauso freuen wir uns über Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge.


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