Zum Datenschutz: Die Daten, die Sie im Rahmen dieses Online-Checks eingeben, werden nicht gespeichert. Sie müssen keinerlei personenbezogene Daten eingeben. Wir erfahren weder wer diesen Test aufruft, noch die gegebenen Antworten. Lediglich die Tatsache, dass der Test genutzt wurde und das Ergebnis (Benennung erforderlich ja/nein) wird für statistische Zwecke gespeichert.
Alles Weitere erfahren Sie in den Datenschutzhinweisen.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person ("betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) werden bestimmte oder bestimmbare natürliche Person unter dem Begriff der "betroffenen Person" zusammengefasst.
Personenbezogene Daten sind somit z. B. sämtliche Daten zu den Mitarbeiter*innenn Ihres Unternehmens. Ebenso Namen, E-Mailadressen, Telefonnummern und weitere Informationen über Personen, die bei Dienstleister*innen oder Kund*innen arbeiten oder die selbst Endkund*innen (Verbraucher*innen, Patient*innen, Mandant*innen etc.) sind. Des Weiteren gehören dazu alle Daten, die sich auf Personen beziehen, zu denen Sie kein direktes geschäftliches Verhältnis pflegen, deren Daten Sie aber verarbeiten, wie z. B. die IP-Adresse der Besucher*innen Ihres Internetauftritts oder Personen, die in Aufzeichnungen Ihrer Videoüberwachung gespeichert sind. Zu personenbezogenen Daten können auch GPS-Daten, Gesundheitsdaten, KFZ-Kennzeichen, Einzelverbindungsnachweise und vieles Weitere zählen.
Bei der Berechnung der Anzahl der Personen zählen Sie bitte die Anzahl der Köpfe, unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis und unabhängig davon, ob sie voll- oder teilzeit beschäftigt sind. Jeder "Kopf" ist eine Person.
Falls Sie nicht sicher sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir ermitteln die Bestellpflicht in einem kostenlosen Telefonat.
Sofern Sie hier unsicher sind: Eine Datenschutz-Folgenabschätzung muss immer dann durchgeführt werden, wenn
Darüber hinaus hat die Datenschutzkonferenz (DSK) eine Liste bereitgestellt, aus der weitere Verarbeitungen zu ersehen sind, die eine DSFA verpflichtend machen. Diese finden Sie hier.
Mit Übermittlung an Dritte ist gemeint, dass die Daten an Stellen außerhalb des Unternehmens weiter gegeben werden. Wichtig: Damit sind auch andere Unternehmen innerhalb eines gemeinsamen Konzerns gemeint. Es existiert hierfür kein Konzernprivileg.
Übermittlung ist auch die Bereitstellung der Daten zum Abruf, wenn also die Initiative nicht von Ihrem Unternehmen aus geht, sondern Dritte von Extern auf Ihren Datenbestand zugreifen.
Werden Daten für die Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet, so muss in jedem Fall ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, unabhängig davon wie viele Personen im Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen.
Time is Up!
Time's up