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Die Vorratsdatenspeicherung ist zurück

Bereits in der Vergangenheit wurde in Deutschland die sog. Vorratsdatenspeicherung eingeführt und nach knapp drei Jahren vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für unzulässig erklärt. Nur bis April 2014 galt die EU-Richtlinie 2006/24/EG, welche die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für alle Mitgliedsstaaten verbindlich vorschrieb, bis sie vom EuGH für ungültig erklärt wurde. Es gab also keinen wirklichen Druck für die Bundesregierung, ein entsprechendes Gesetz in Deutschland jetzt wieder einzuführen. Hinsichtlich Sinn und Unsinn, bzw. über die Wirksamkeit einer Vorratsdatenspeicherung scheiden sich ohnehin die Geister.

Das Gesetz wurde am 16.10.2015 im Bundestag beschlossen und am 06.11.2015 – trotz teils massiver Bedenken – durch den Bundesrat gewinkt. Damit gilt demnächst – den noch ausstehenden Segen des Bundespräsidenten vorausgesetzt – in Deutschland für Telekommunikationsprovider wieder die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung. Die Metadaten zu Telefonaten, Faxen, SMS und E-Mails müssen für 10 Wochen vorgehalten werden. Standortdaten von Mobiltelefonen vier Wochen. Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, werden wohl aus technischen Gründen bei SMS auch die Inhalte gespeichert. Hierzu und auch zur Speicherdauer der SMS-Inhalte gibt es widersprüchliche Aussagen der Medien und der Telekommunikationsprovider. Und es gibt keine Aussage der Bundesregierung.

Natürlich beinhaltet das Gesetz auch wieder einen Richtervorbehalt, das heißt, ohne richterlichen Beschluss dürfen keine Daten herausgegeben werden.

Problematisch ist die Berücksichtigung der Verschwiegenheitspflichten der durch ein Berufsgeheimnis geschützten Berufe. Das Gesetz sieht hier keine Ausnahme bei der Speicherung der Daten vor. Lediglich bei der Herausgabe der Daten soll der besondere Schutz dieser Daten berücksichtigt werden. Nur die Daten von kirchlichen und sozialen Beratungsstellen, die Telefonseelsorge anbieten, sind von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen.

Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Bleibt das Gesetz und wird korrekt angewandt? Wird es aufgeweicht, wie es bereits die ersten Ermittlungsbehörden fordern? Oder wird es erneut vom BVerfG kassiert? Wir wissen es nicht, die Chancen, dass das Gesetz uns dieses Mal erhalten bleibt, sind deutlich höher als in der Vergangenheit. Allerdings bietet das Gesetz auch Angriffspunkte. So z. B. der unglücklich gelöste Schutz der Berufsgeheimnisträger.

Aufgrund der Möglichkeit, dass SMS-Inhalte gespeichert werden, kann ich aktuell nur dazu raten, den SMS-Versand einzustellen und auf sichere Messenger (z. B. Threema) umzusteigen.

Haben Sie Fragen zur Vorratsdatenspeicherung und deren Folgen? Sprechen Sie mich an, gerne berate ich Sie.


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