facebook gemeinsame verantwortlichkeit 26 dsgvo

Datenschutz – Abmahngefahr Like Buttons

Die diversen Möglichkeiten, Artikel auf Webseiten in sozialen Netzwerken zu teilen („liken“) sind den Aufsichtsbehörden schon seit Längerem ein Dorn im Auge. Die Sichtweise der Behörden und technische Methoden, mit denen eine datenschutzkonforme Nutzung der Like-Buttons dennoch möglich ist, waren bereits in der Vergangenheit Thema meiner Artikel. Ich selber setze z. B. die 1-Klick-Lösung “Shariff” vom Heise-Verlag ein, die Datenschutz und Komfort gut mit einander verbindet.

Jetzt wird abgemahnt!

Neu ist, dass jetzt die Verbraucherzentralen ernst machen und einige namhafte Webseitenbetreiber abmahnen und auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Unter den Abgemahnten befinden sich Eventim, NIVEA (Beiersdorf) und Payback. Teilweise haben die Unternehmen bereits reagiert und die Like-Buttons entfernt oder in einer datenschutzkonformen Variante platziert.

Andere Unternehmen scheinen eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen zu wollen und lassen die Verbraucherschützer klagen.

Es wird also interessant, wie die Gerichte hier entscheiden werden. In der Zwischenzeit kann zur Vermeidung unnötiger Risiken nur empfohlen werden, auf die beanstandeten Buttons zu verzichten oder eine datenschutzkonforme Variante einzusetzen.

Verdeckte Datenübermittlung ohne Information des Nutzers

Was die Verbraucherzentralen (m. E. zurecht)  an der Standardversion der Like-Buttons beanstandet ist, dass bereits beim Aufrufen der Webseite Daten an das jeweilige Netzwerk gesendet werden. Dies geschieht völlig transparent und auch dann, wenn man nicht bei dem betreffenden Netzwerk angemeldet ist. Eine vorherige Information sowie eine Möglichkeit die Übermittlung zu verhindern gibt es nicht. Der Nutzer wird also beim Seitenaufruf sozusagen vor vollendete Tatsachen gestellt. Denn er kann erst wissen, ob Daten übertragen werden, wenn sie bereits übertragen wurden. Die Betreiber der sozialen Netzwerke wiederum führen die Daten dann mit denen aus früheren Aufrufen zusammen und können so riesige Nutzerprofile bilden.

Es geht auch anders

Datenschutzkonforme Varianten der Like-Buttons ändern diese Funktionsweise entsprechend ab und verzögern das Senden der Daten so, dass der Nutzer es aktiv – und damit wissend, dass Daten übertragen werden – auslöst. Bei einigen Lösungen (z. B. der ursprünglichen Lösung vom Heise-Verlag) muss der Button zweimal angeklickt werden; zunächst um aktiviert zu werden und dann um die Teilungsfunktion auszuführen. Die aktuelle Version von Shariff kommt sogar mit einem Klick aus. Erst nach dem Anklicken wird ein Skript ausgeführt, das die Datenübermittlung startet.

Wichtig ist für Unternehmen nun zu wissen, dass die bislang eher abstrakte Gefahr, sich mit Like-Buttons eine Abmahnung einzufangen nun konkret geworden ist.

Sprechen Sie mich an, ich unterstütze Sie bei der datenschutzkonformen Einbindung sozialer Netzwerke in Ihre Homepage.


Diesen Beitrag teilen