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Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind vielfältig. Das BDSG formuliert es in § 4g recht allgemein: “Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung [des BDSG] und anderer Vorschriften für den Datenschutz hin”.

Die offensichtlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten…

Nach diesem Satz wird es dann konkreter. Zusammen mit den §§ 4d, 4e und 4f ergibt sich die folgende Liste:

  • Allgemeines Hinwirken auf die Einhaltung des Datenschutzes
  • Kontaktperson zur Aufsichtsbehörde
  • Überprüfung von Software auf Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen
  • Durchführung der Vorabkontrolle
  • Schulung der Personen, die an der Datenverarbeitung beteiligt sind in Bezug auf die geltenden Vorschriften
  • Verfügbarmachung des sog. öffentlichen Verfahrensverzeichnisses
  • regelmäßige eigene Fortbildung

… die nicht sofort offensichtlichen…

Aber das war natürlich noch nicht alles. Über das gesamte BDSG hinweg finden sich immer wieder Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, die häufig als Anforderungen an die verantwortliche Stelle “getarnt” sind. Die Liste lässt sich also schnell erweitern um die folgenden Aufgaben:

  • Festlegen (gemeinsam mit der IT und der Geschäfts- bzw. Personalleitung) der technischen und organisatorischen Maßnahmen gem. § 9 BDSG
  • Repräsentieren des gesamten Themenkomplex “Datenschutz” nach außen (zum Betroffenen und zu Dritten)
  • Durchführung der in § 11 BDSG genannten Prüfungen vor Beginn von Auftragsdatenverarbeitungen, sowie der Wiederholungsprüfungen
  • Beurteilung von Verträgen (z. B. zur Auftragsdatenverarbeitung, aber auch Anstellungsverträge und weitere) auf Datenschutzkonformität

…und noch zahlreiche weitere…

Damit sind nur die wichtigsten Aufgaben genannt. In jedem Unternehmen werden weitere individuelle Aufgaben hinzukommen. Des Weiteren ist der Datenschutzbeauftragte interner Berater für die alle Organe und Abteilungen.

In  Unternehmen mit ausgeprägter Projektkultur ist der Datenschutzbeauftragte fester Mitarbeiter sämtlicher Projekte. Er wird dort in allen Fragen zur datenschutzrechtlichen Beurteilung konsultiert. Hierzu gehört neben den oben bereits genannten Tätigkeiten auch die Mitarbeit beim Prozessdesign oder die Unterstützung beim Finden zulässiger Wege für ursprünglich unzulässige Anforderungen der Fachbereiche.

Eine der Hauptanforderungen an den Datenschutzbeauftragten ist – neben den vom BDSG geforderten (Fachkunde und Zuverlässigkeit) – also die Selbstsicht als Berater und Partner.

Sprechen Sie mich an, gerne stehe ich Ihnen als Ihr externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.


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