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Bundestag beschließt Änderung des BDSG

Bereits im April 2011 wurde die Bundesregierung aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten die Stellung des/der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zu stärken und die Position unabhängiger zu machen. Gestern, also ca. 3,5 Jahre später hat der Bundestag den entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet.

Was steht drin?

Ich habe den Gesetzentwurf durchgearbeitet. Er besteht zum größten Teil aus einer Einführung von Geschlechtsneutralität. So wird an unzähligen Stellen “der Bundesbeauftragte” durch “die oder der Bundesbeauftragte” ersetzt. An substanziellen Änderungen ergibt sich letztlich folgendes:

Der/die BfDI steht zukünftig einer obersten Bundesbehörde vor. Daraus folgt, dass er/sie nicht mehr dem Deutschen Bundestag untersteht und somit keiner Kontrolle mehr unterliegt. Der Sitz dieser Behörde bleibt übrigens gemäß dem Gesetzesvorschlag ausdrücklich Bonn.

Das war alles?

Ja. Und das ist auch nicht sehr erfreulich, bleibt doch das Vorschlagsrecht für den/die BfDI weiterhin beim Bundestag. Damit dürfte klar sein, dass der/die BfDI weiterhin eine Linie mit der Regierung fährt. Des Weiteren wurde das Recht zur Zeugenaussage sogar beschnitten. Konkret heißt es

“Betrifft die Aussage laufende oder abgeschlossene Vorgänge, die dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung zuzurechnen sind oder sein könnten, darf die oder der Bundesbeauftragte nur im Einvernehmen mit der Bundesregierung aussagen.“

Peter Schaar, der ehemalige BfDI, kritisiert die Stellung des BfDI auch nach der Neuregelung und trotz unabhängiger Stellung in Form einer obersten Bundesbehörde in seinem sehr ausführlichen Kommentar als “zahnlosen Tiger”.

Nochmal zurück zu der doch recht langen Umsetzungszeit: Das Gesetz soll übrigens erst zum 01.01.2016 in Kraft treten.


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