EuGH kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Der Europäische Gerichtshof hat die umstrittene EU-Richtlinie zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig und damit ungültig erklärt. In der Begründung heißt es, die Regelung beinhalte “einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt”.
Die Richtlinie aus dem Jahr 2009 sah vor, dass anlasslos zahlreiche Kommunikations-Metadaten (u. a. Beteiligte an der Kommunikation, Datum, Uhrzeit, bei Telefonaten die Dauer etc.) für einen Zeitraum von mind. sechs Monate zu speichern waren. Bereits Anfang März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Seitdem gibt es in Deutschland keine neue gesetzliche Regelung. Dieser Zustand wurde durch Brüssel mehrfach angemahnt und mündete im Mai 2012 in einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik.
Unter anderem Telekommunikationsanbieter waren aufgrund des damaligen Gesetzes verpflichtet, umfangreiche Maßnahmen für die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, welche dann im Jahr 2010 wieder außer Kraft gesetzt werden mussten.
Wie eine zukünftige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nun aussehen wird, steht in den Sternen.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht zumindest vorerst ein erfreulicher Zustand, hat sich doch gezeigt, dass selbst die Datensammelwut der US-amerikanischen Geheimdienste in der Vergangenheit keine wirklichen Beweise bei der Ermittlung gegen Terrorverdächtige liefern konnte (s. Blog von Peter Schaar, dem ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten). Es stellt sich nun die Frage, ob sich sinnvolle, angemessene und dabei auch noch zulässige Regelungen für eine Vorratsdatenspeicherung finden lassen.
In einigen anderen Mitgliedsstaaten der EU, darunter Irland, Rumänien, Tschechien und interessanter Weise das vereinigte Königreich (UK), wurden die jeweiligen Landesgesetze zur Vorratsdatenspeicherung in der Vergangenheit ebenfalls für verfassungswidrig erklärt oder zumindest (UK) außer Kraft gesetzt.
Ich erwarte jetzt ein erneutes Aufbranden der Diskussion um die Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung und bin gespannt, ob sich Brüssel davon beeindrucken lässt…