Haftung für Facebook-Konten der Mitarbeiter
Kürzlich hatte sich das LG Freiburg (Az.: 12 O 83/13) mit der interessanten Frage zu befassen, ob ein Unternehmen unter Umständen für Inhalte haftet, die ein Mitarbeiter in seinem privaten Facebook-Konto veröffentlicht.
Im fraglichen Fall hatte ein Mitarbeiter, der für ein Autohaus im Verkauf tätig ist, in seinem privaten Facebook-Konto auf ein zum Verkauf stehendes Fahrzeug seines Arbeitgebers hingewiesen. Dabei hatte er seine dienstlichen Kontaktdaten angegeben. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. aus Frankfurt/Main sah diesen Eintrag als Werbung an, die im Verantwortungsbereich des Autohauses lag. Unstrittig war, dass die Anzeige Verstöße gegen diverse gesetzliche Normen enthielt (UWG, TMG, Pkw-EnVKV).
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich bei diesem Facebook-Eintrag nicht um eine private Mitteilung des Mitarbeiters handelte sondern um geschäftliche Werbung.
Auch wenn sich die Werbeaktion des Mitarbeiters in einem privaten Bereich abspielt, geht es um die Förderung des Warenabsatzes eines Unternehmens, in das der Mitarbeiter eingegliedert ist und für welches er mit der streitigen Anzeige wirbt.
In § 8 Abs. 2 UWG ist festgelegt, dass sich der Unterlassungsanspruch und der Beseitigungsanspruch bei Zuwiderhandlungen, die in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder Beauftragten begangen werden, auch gegen den Inhaber des Unternehmens begründet.
Auf dieser Grundlage bejahte das Gericht die Haftung des Arbeitgebers und stellte fest, dass Verstöße gegen UWG-Normen im Einzelfall zu Lasten des Arbeitgebers gehen können.
Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie wichtig eine Sensibilisierung der Mitarbeiter sowie eine betriebliche Regelung hinsichtlich privater Aktivitäten in sozialen Netzwerken sind.
Nicht nur aus rechtlichen sondern auch aus Imagegründen drohen den Unternehmen durch unachtsame Äußerungen in sozialen Netzwerken erhebliche Schäden.
Sprechen Sie mich an. Gerne unterstütze ich Sie bei betrieblichen Regelungen zur Verwendung von sozialen Netzwerken.