Regelung zu privaten Emails am Arbeitsplatz schaffen
Die Risiken bei erlaubter oder geduldeter Nutzung von privatem E-Mail Empfang oder Versand sind in vielen Unternehmen zwischenzeitlich bekannt und entsprechende Regelungen wurden bereits umgesetzt.
Kurz gesagt geht es darum, dass das Unternehmen bei erlaubter privater Nutzung zum Diensteanbieter im Sinne des TKG (Telekommunikationsgesetz) wird. Damit ist das Fernmeldegeheimnis zu beachten, wodurch die Möglichkeiten für das Unternehmen, Einsicht oder Zugriff auf die E-Mails zu nehmen stark eingeschränkt werden.
Aufgrund der fehlenden Möglichkeit zur automatisierten Unterscheidung zwischen privaten und geschäftlichen E-Mails gilt dies dann für alle Nachrichten.
Ein aktuelles Urteil des OLG Dresden brachte nun kürzlich einen weiteren Aspekt dieser Problematik hervor.
Ein Mitarbeiter, dem vom Arbeitgeber während des Beschäftigungsverhältnisses ein E-Mail Account zur Verfügung gestellt wurde, hatte auf Herausgabe seiner privaten E-Mails geklagt.
Der Arbeitgeber konnte der Forderung nicht entsprechen, da er die Daten bereits gelöscht hatte.
Da es in diesem Urteil noch nicht um die eigentliche Entscheidung, sondern zunächst nur um die Gewährung von Prozesskostenhilfe ging, bleibt eine endgültige Entscheidung zwar noch abzuwarten, das Gericht hat aber bereits festgestellt, dass grundsätzlich eine Schadenersatzforderung des ehemaligen Mitarbeiters in Betracht kommt.
Als Begründung wurde ausgeführt, dass der Arbeitgeber mit der Löschung der Daten die sogenannten vertraglichen Nebenpflichten verletzt habe.
Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie wichtig es ist, im Unternehmen entsprechende Regelungen für den Umgang mit den zur Verfügung gestellten Kommunikationsmitteln zu treffen.
Ob man sich nun für ein Verbot der privaten Nutzung entscheidet oder Art und Umfang der privaten Nutzung regelt, bleibt Sache des Unternehmens. Schlecht ist nur, keine Regelung zu treffen….
Sprechen Sie mich an: Gerne unterstütze ich Sie bei der Regelung zur privaten Nutzung von E-Mail in Ihrem Unternehmen.