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Das Recht auf “vergessen werden”

Es ist ein aktuelles Thema: das Recht auf „vergessen werden“. Gemeint ist damit, dass es eine europaweit einheitliche gesetzliche Regelung in Form einer Richtlinie geben soll, wie mit den Daten des Einzelnen umzugehen ist.

Insbesondere sollen die Rechte von Privatpersonen gegenüber internationalen Unternehmen, gestärkt werden. So soll beispielsweise künftig europaweit ausschließlich europäisches Datenschutzrecht gelten, unabhängig vom Sitz des Unternehmens und vom Standort der Server, auf denen die Daten verarbeitet werden.

Das wäre tatsächlich ein absolutes Novum. Aktuell reden sich sowohl Facebook als auch Google und Weitere immer wieder mit der Begründung heraus, dass ihre Server in den USA betrieben würden und deshalb deutsches Recht nicht anwendbar sei.

Ohne diese Richtlinie wür­den die eigentlich gu­ten europäischen Re­ge­lun­gen weiterhin häufig ins Leere lau­fen. So wich­tige Rech­te, wie das zur Löschung der Daten – also dem „ver­gessen werden“ wä­ren so meis­tens nicht durchsetzbar.

Warten wir ab, wie und wohin sich die Diskussion entwickelt.

Und hoffen wir, dass der Entwurf der Richtlinie nicht wieder von zu vielen nationalen Interessen beeinflusst und damit ein gutes Ergebnis im Sinne der Betroffenen verhindert wird.

Sprechen Sie mich an: Gerne berate ich Sie zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet.


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