Bundesregierung will Zugriff auf Internet-Daten neu regeln
Der Bundestag hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Betroffen ist u. a. § 113, in dem der Zugriff von Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden auf Telekommunikationsdaten im Internet neu geregelt werden soll. Demnach soll hierfür zukünftig kein richterlicher Beschluss mehr notwendig sein, sondern lediglich die “Berufung auf eine gesetzliche Bestimmung”, die zumindest in Textform vorliegen muss. In Ausnahmefällen (Gefahr im Verzug) ist selbst die Textform nicht mehr sofort notwendig.
Das Auskunftsrecht soll sich nicht mehr nur auf die reinen Verbindungsdaten (IP-Adresse, Anschlussinhaber, Zeitpunkt, Dauer etc.) beziehen, sondern auch “Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen […] geschützt wird” beinhalten. Im Klartext: Auch Passworte für den Internetzugang, den Router oder z. B. auch Cloud-Dienste müssen herausgegeben werden.
Das Ganze dann noch ohne dass der Betroffene oder Dritte davon Kenntnis erlangen. Mit einer mehr oder weniger guten Begründung sollen also die Behörden zukünftig in die Lage versetzt werden, sich auf den Anschluss von Verdächtigen zu schalten und sich in deren Netzwerk umzusehen. Genauso könnten Daten, die auf Servern im Internet lagern, in Ruhe durchgesehen werden, ohne dass der Betroffene etwas davon merkt.
Große Provider sollen zudem verpflichtet werden, die Daten per elektronischer Schnittstelle automatisiert zu liefern.
Letztlich könnte dieser weitere – eigentlich kleine und maßvoll eingesetzt vielleicht sogar sinnvolle – Eingriff in die Privatsphäre, zur Totalüberwachung missbraucht werden. Sowohl Provider als auch einige Politiker haben bereits verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.
Vielleicht ein Grund, zukünftig verstärkt auf verschlüsselte Kommunikation und verschlüsselte Speicherung von Daten zu setzen. Womit wir dann auch gleich beim nächsten Artikel wären…
Sprechen Sie mich an: Gerne informieren ich Sie über mögliche Auswirkungen dieser Gesetzesinitiative.