Bing Maps Streetside ohne Vorab-Einspruchsfrist
Google Street View war über Monate hinweg in aller Munde. Die Veröffentlichung der Panoramaaufnahmen von Hausfassaden und zufällig mit aufgenommenen Fahrzeugen und Personen wurde heiß diskutiert. Letztlich einigte sich Google mit den Datenschützern darauf, Hausfassaden im Falle von berechtigten Widersprüchen unkenntlich zu machen. Und das nicht nur in den veröffentlichten Bildern, sondern auch im zugrunde liegenden Rohmaterial. Es war sogar nötig, eine Vorab-Einspruchsfrist zu schaffen, so dass jeder die Chance hatte, im Voraus zu verhindern, dass z. B. sein Haus in Google Street View sichtbar wurde.
Knapp ein halbes Jahr nach dem Start von Google Street View will Microsoft nun in Deutschland mit einem eigenen Dienst nachziehen: Bing Maps Streetside soll er heißen. Noch im Mai dieses Jahres will Microsoft mit den bereits von Google bekannten Kamerafahrten durch deutsche Städte beginnen und im Sommer soll das erste Bildmaterial veröffentlicht werden.
Im Unterschied zu Google will Microsoft allerdings keine Vorab-Einspruchsfrist anbieten, sondern zum Start des Dienstes sämtliche Hausfassaden sichtbar veröffentlichen. Erst nach der Veröffentlichung soll es möglich sein, eine Unkenntlichmachung zu beantragen.
Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Kranig hat bereits Gespräche zu Microsoft aufgenommen, die allerdings nicht sehr erfolgreich gewesen zu sein scheinen. Microsofts Argumentation: Microsoft ist Mitunterzeichner des Datenschutzcodex des Branchenverbands BITKOM, wird sich an diesen halten und sieht damit die Interessen der Bürgerinnen und Bürger ausreichend gewahrt. Tatsächlich beinhaltet der Datenschutzcodex keine solche Vorab-Einspruchsfrist.
Die Diskussion der Datenschützer mit Microsoft wird sicher noch anhalten und das Ergebnis wird vermutlich wegweisend für zukünftige ähnliche Dienste sein.
Wer bereits in Google Street View sein Haus hat unkenntlich machen lassen, sollte das Thema auf jeden Fall weiter verfolgen.